Potenzielle Bieter müssen auch die in der EU-Auktionsrichtlinie3 festgelegten Zulassungsvoraussetzungen und das Regelwerk der EEX erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen nach den EU-Bestimmungen4:
- Niederlassung innerhalb der EU (mit Ausnahme von Compliance-Käufern)
- Verfügbarkeit eines Registerkontos
- Verfügbarkeit eines Bankkontos
- Ernennung mindestens eines Bietervertreters
- Technische Vorkehrungen, um Vorgaben bezüglich einer maximalen Gebotsmenge umsetzen zu können (wenn notwendig)
- Einhaltung der jeweiligen Börsenanforderungen
EEX-Zulassungskriterien:
- Haftendes Eigenkapital in Höhe von mindestens 50.000 €*
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und beruflichen Qualifikation
- Zulassung von mindestens einem Händler, einschließlich EEX-Händlerprüfung**
- Technische Vorkehrungen für den Handel** und die Abwicklung
- Anerkennung als Handelsteilnehmer durch die ECC, dem Clearinghaus
- Abschluss eines Vertrags mit einem Clearingmitglied der ECC
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* Für eine Auction-Only-Mitgliedschaft an der EEX generell nicht erforderlich.
** Für eine Auction-Only-Mitgliedschaft an der EEX nicht erforderlich, wenn die Gebote über die EEX Market Operations eingereicht werden (Trading-on-Behalf)
3Verweis: Artikel 19 Auktionsverordnung
4Verweis: Artikel 19(2) Auktionsverordnung