EEX AG bietet verschiedene MiFIR-Datenprodukte über Deutsche Börse AG in Übereinstimmung mit den Artikeln 8, 10, 12 und 13 der Verordnung (EU) 600/2014 (“MiFIR”) in Verbindung mit Artikel 6 bis 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/567, Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/572 und Artikel 2 und 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 sowie den weiteren Detaillierungen der ESMA in ihren Marktdatenleitlinien an.
Deutsche Börse AG übernimmt dabei das gesamte Vertragsmanagement für MiFIR-Datenprodukte für die Handelsplätze der Gruppe Deutsche Börse wie z.B. EEX, Eurex und XETRA. Das schließt den erstmaligen Kontakt, den Vertragsabschluss und die Rechnungsstellung bis hin zu all ihren Fragen während der Laufzeit des Vertrages ein.